4. Neustrelitzer Bauherrenpreis zum Thema HÖFE UND GÄRTEN
15.03.2010, Neustrelitz

AUSLOBER
Stadt Neustrelitz

MIT UNTERSTÜTZUNG  DURCH
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
BIG-Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Haus & Grund, Haus-, Wohnung- und Grundstückseigentümer Verein e. V.
Architekten- und Ingenieurverein Mecklenburg-Strelitz e. V. (AIV)
 
ANLASS UND ZIEL
Die von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene aufgegriffene Bundesinitiative zu ?Architektur und Baukultur? soll mit Unterstützung der Landesregierung einen breiten Dialog zu baukulturellen Fragen anstoßen, um eine schrittweise Verbesserung der Baukultur im Land zu erreichen.
Noch stärker müssen beispielgebende baukulturelle Leistungen in das öffentliche Bewusstsein getragen werden, die das Empfinden für das architektonisch Richtige und den Blick für das städtebaulich Ansprechende fördern.
Dazu hat die Stadt bereits mit dem erstmalig im Land ausgeschriebenen Neustrelitzer Bauherrenpreis 2001 einen Startschuss gegeben, der seit 2004/2005 eine erfolgreiche Tradition hat. Nach drei Jahren ist die Zeit für eine weitere Preisverleihung, die das Thema "Höfe und Gärten" behandeln soll.
Zu oft liegt der Wert im Verborgenen, und das sind die vielen eindrucksvoll gestalteten Höfe oder auch Hausgärten, die sich hinter den gewichtigen Häuserfronten unserer Stadtanlage befinden. Zunehmend spielt die Qualität des Außenraums, des Grüns und des ausreichenden Freiraums für Spiel und Entspannung sowie geselliges Zusammensein eine wichtige Rolle. Auch ein gut gestalteter Vorgarten soll hier nicht ausgeschlossen werden.  Für ein vollkommen gutes Wohngefühl reicht da der Stellplatz oder eine Abstellmöglichkeit auf dem Hof nicht mehr aus.
Deshalb soll dieser nun 4. Neustrelitzer Bauherrenpreis dazu dienen, die besonderen Beispiele von gelungenen Höfen und Gärten aufzuspüren, die mit dem Wohnen in dieser Stadt verbunden sind. Baukultur ist auch Wohnkultur und dazu gehört auch das Wohnumfeld.

PROJEKTE
Es können Maßnahmen eingereicht werden, die in den letzten 20 Jahren (1990-2010) fertig gestellt wurden und sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehen. Die Höfe und Gärten müssen im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen, d. h., dass keine Kleingärten oder Gewerbehöfe gemeint sind.
Die Beiträge sollen die Besonderheit gärtnerischer Leistungen, die gelungene Kombination der Anlage mit historischen wie auch modernen Materialien herausstellen und den damit erzielten Mehrwert des Hofes oder Gartens für seine Nutzer beschreiben.
 
TEILNEHMER
Bauherren und Eigentümer bzw. ihre beauftragten Planer sowie Bewohner und Nutzer der Objekte gemeinsam mit ihren Bauherren bzw. Eigentümern können sich um den Bauherrenpreis mit Projekten bewerben, die seit 1990 entstanden sind.

UNTERLAGEN
Die Materialien können formlos, gesammelt in einer Projektmappe,  übergeben werden.
Inhalt:
- Name und Adresse des Einreichers der Unterlagen
- Bezeichnung des Objektes/der Maßnahme
- Angabe des Entstehungsjahres der Anlage
- kurze textliche Erläuterungen zur Gestaltungsidee, zu Pflanzungen und zum 
  Materialeinsatz
- Fotos (max. 10) zu den Gegebenheiten im Frühjahr und im Sommer
- Fotos (max. 5) und Erläuterung zu möglichen Besonderheiten des Hofes oder des Gartens
Die eingereichten Unterlagen werden im Nachgang für ausstellungsreife Bearbeitung verwendet.

ABGABE
Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
Wilhelm-Riefstahl-Platz 3
17235 Neustrelitz

TERMINE
20.03.2010  Aufruf zur Teilnahme
(Frühlingsanfang)
27.08.2010  Abgabe der Unterlagen
02.09.2010  Juryauswertung mit Vorortbesichtigung
23.09.2010  Preisverleihung 10.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Neustrelitz
(Herbstanfang) 

PREISE  UND  ANERKENNUNGEN
Die Preisträger erhalten eine Urkunde.
In den ausgezeichneten Höfen und Gärten soll ein Stein mit einer Plakette verlegt werden. Alle Beiträge werden in einer Ausstellung gezeigt. Eine Abschlussdokumentation wird erarbeitet.
Der Einreicher der Wettbewerbsbeiträge erklärt sich damit einverstanden, die Materialien für die Ausstellung und für Veröffentlichungen im Rahmen der Wettbewerbspublikation zu verwenden.

KRITERIEN  DER  BEURTEILUNG
Für die Beurteilung der Projekte werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
- Gesamteindruck der Anlage, Einbindung ins bauliche Umfeld
- funktionaler Bereich der Anlage, Pflegezustand
- Ausstattungselemente und Dekorationen im Zusammenspiel mit dem Gestaltungsstil der jeweiligen Anlage
- Pflanzenauswahl und Materialverwendung
- ökologisch orientierte Ausführung, standortgerechte Bepflanzung

JURY
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V
Architektenkammer M-V
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten M-V (BDLA)
Bürgermeister der Stadt Neustrelitz
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Neustrelitz
Referat Liegenschaften der Stadt Neustrelitz
BIG-Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger
Mitglieder der Stadtvertretung
Architekten- und Ingenieurverein Mecklenburg-Strelitz e. V. (AIV)
Haus & Grund, Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer Verein e. V.
Vertreter des örtlichen Landschaftsgartenbaus
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

ANSPRECHPARTNERIN
Stadt Neustrelitz
Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
Frau Gabriele Daedelow
Telefon: 03981/25 33 10
Wilhelm-Riefstahl-Platz 3
17235 Neustrelitz
e-mail: stadtplanung@neustrelitz.de


 



 

Weitere Informationen:
Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443
email: presse@neustrelitz.de

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