Veränderte Zuständigkeiten für Bedarfsprüfung der Krippenplätze und Tagespflegeplätze
13.07.2010, Neustrelitz

Bedarfsprüfung Krippenplätze und Tagespflegeplätze in der Stadt Neustrelitz

 

Veränderte Zuständigkeiten ab 01.08.2010 bei der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes

  

Die Stadt Neustrelitz wird die bisher übernommene Bedarfsprüfung im Rahmen der Richtlinie und der Satzung des Landkreises zur Umsetzung des KiföG-MV ab dem 01.08.2010 nicht mehr ausüben.

Da mit den zu erwartenden neuen Regelungen der 3. Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes die Aufgaben neu definiert bzw. erweitert werden, übernimmt der Landkreis die Bedarfsprüfung für die Krippen- und Tagespflegeplätze in der Stadt Neustrelitz.

 

Ab dem 01.08.2010 sind die Anträge auf Vermittlung eines Tagespflegeplatzes oder eines Krippenplatzes an den Fachbereich Gesellschaftliche Dienste des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, Woldegker Chaussee 35 zu stellen. Bitte beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen des Landkreises MST.

 

Anträge auf Abschluss von Betreuungsvereinbarungen für die Kindertagesstätten Löwenzahn und für die Kita in der Grundschule Sandberg sind wie bisher zu den allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung an die Sachgebietsleiterin Frau Cords,

Markt 1, Zimmer 314 zu stellen.

 

 

 

Stegemann

Amtsleiterin

Bildung und Soziales



 

Weitere Informationen:
Stadt Neustrelitz, Pressestelle, Petra Ludewig, Markt 1, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981-253110, Fax: 03981-205443
email: presse@neustrelitz.de

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